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   VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669   

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https://dejure.org/2023,24285
VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669 (https://dejure.org/2023,24285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669 (https://dejure.org/2023,24285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2023 - 23 ZB 23.30669 (https://dejure.org/2023,24285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren (Äthiopien)

  • rewis.io
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 78 Abs 3
    Äthiopien: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Denn insoweit sind auch im Rahmen des § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. EuGH, U.v. 10.6.2021 - C 901/19 - juris; BVerwG, U.v. 20.5.2020 - 1 C 11/19 - juris) zumindest orientierend heranzuziehen (vgl. OVG NW, U.v. 18.6.2019 - 13 A 3930/18 - juris Rn. 91 ff. m.w.N.).

    Trotz Berücksichtigung der Tatsache, dass insoweit eine quantitative Mindestschwelle nicht mehr zu fordern sei (vgl. EuGH, U.v. 10.6.2021 - C-901/19), gäben die vorliegenden Berichte keine hinreichende Grundlage für die Annahme, dass jedermann bei Aufenthalt in Äthiopien tatsächlich Gefahr liefe, in eine derartige Auseinandersetzung zu geraten.

    Auch mit den von der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. EuGH, U.v. 10.6.2021 - C 901/19 - juris; BVerwG, U.v. 20.5.2020 - 1 C 11.19 - juris) befasst sich das Zulassungsvorbringen nicht ansatzweise.

  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Verneinung einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib und Leben wegen einer schwerwiegenden Erkrankung i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG jedenfalls dann, wenn das Fehlen ausreichender medizinischer Behandlungsmöglichkeiten nicht von vornherein auszuschließen ist, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen muss (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 24.7.2019 - 2 BvR 686/19 - juris Rn. 31).

    Die Pflicht zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts obliegt in diesem Fall ausschließlich dem Gericht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz VwGO; vgl. BVerfG, B.v. 24.7.2019 - a.a.O. - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Konkret ist eine Gefahr i.S.v. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn die Verschlechterung der lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung alsbald nach der Abschiebung des Betroffenen einträte (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 3.11 - InfAuslR 2012, 261 - juris Rn. 34).

    Denn die Annahme einer erheblichen konkreten Gefahr aus gesundheitlichen Gründen setzt voraus, dass sich der Gesundheitszustand des betroffenen Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. BVerwG, U. v. 25.11.1997 - 9 C 58.96 - juris Rn. 13; U.v. 22.3.2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Denn insoweit sind auch im Rahmen des § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. EuGH, U.v. 10.6.2021 - C 901/19 - juris; BVerwG, U.v. 20.5.2020 - 1 C 11/19 - juris) zumindest orientierend heranzuziehen (vgl. OVG NW, U.v. 18.6.2019 - 13 A 3930/18 - juris Rn. 91 ff. m.w.N.).

    Auch mit den von der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. EuGH, U.v. 10.6.2021 - C 901/19 - juris; BVerwG, U.v. 20.5.2020 - 1 C 11.19 - juris) befasst sich das Zulassungsvorbringen nicht ansatzweise.

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer erstens eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, zweitens ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig ist, also für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich war, und drittens erläutert, aus welchen Gründen sie klärungsbedürftig ist, mithin aus welchen Gründen die ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 17.30487 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 72; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 36. EL, Februar 2019, § 124a Rn. 102 ff.).

    Dies erfordert regelmäßig, dass der Rechtsmittelführer die Materie durchdringt und sich mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Eine gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstoßende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Für medizinische Fachfragen (Diagnose von Art und Schwere der Erkrankung, Einschätzung des Krankheitsverlaufs bzw. der gesundheitlichen Folgen je nach Behandlungssowie Therapiemöglichkeiten im Heimatland) gibt es hierbei keine eigene, nicht durch entsprechenden medizinischen Sachverstand vermittelte Sachkunde des Richters (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13.11, 10 PKH 11.11 - juris Rn. 4; B.v. 24.5.2006 - BVerwG 1 B 118.05 - NVwZ 2007, 345 = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Für medizinische Fachfragen (Diagnose von Art und Schwere der Erkrankung, Einschätzung des Krankheitsverlaufs bzw. der gesundheitlichen Folgen je nach Behandlungssowie Therapiemöglichkeiten im Heimatland) gibt es hierbei keine eigene, nicht durch entsprechenden medizinischen Sachverstand vermittelte Sachkunde des Richters (BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13.11, 10 PKH 11.11 - juris Rn. 4; B.v. 24.5.2006 - BVerwG 1 B 118.05 - NVwZ 2007, 345 = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Eine gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstoßende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669
    Es gewährleistet im Sinn der Wahrung eines verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmaßes, dass ein Kläger die Möglichkeit haben muss, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfG, B.v. 21.4.1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305/310).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für einen Verfahrensmangel im

  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

  • BVerwG, 29.01.2018 - 3 B 25.17

    Betriebsindividueller Betrag; Betriebsprämie; Futterfläche; Kartoffelanbaufläche;

  • BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 15 ZB 20.30194

    Unglaubhaftigkeit des vorgetragenen traumatisierenden Ereignisses

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2020 - 10 N 4.20

    Vorliegen einer eine Abschiebung beeinträchtigende Erkrankung

  • EuGH, 22.11.2022 - C-69/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • VGH Hessen, 23.08.2019 - 7 A 2750/15

    Abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 13 A 3930/18

    Afghanistan, Iran, Existenzminimum, Existenzgrundlage, extreme Gefahrenlage,

  • BVerwG, 27.06.2013 - 10 B 11.13

    Abschiebungsverbot; extreme Gefahrenlage; Afghanistan; Reisewarnung

  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 13a B 17.31960

    Rückkehr im Familienverband - Ermittlung realitätsnaher Rückkehrsituation

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602

    Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine

  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 8 ZB 17.31372

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im Asylverfahren

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 17.30487

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Zulassungsgrund, konkrete Tatsachen- oder

  • VGH Bayern, 05.12.2018 - 5 ZB 18.33041

    Unbegründeter Berufungszulassungsantrag eines irakischen Asylbewerbers

  • VG Köln, 22.02.2024 - 8 K 206/19
    vgl. generalisierend auch VG Cottbus, Urteil vom 25. April 2023 - 5 K 320/21.A -, juris, Rn. 45, m. w. N. Vgl. ferner Bay. VGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 23 ZB 23.30669 -, juris, Rn. 16 ff.
  • VGH Bayern, 29.01.2024 - 11 ZB 24.30065

    Anspruch auf Gewährung subsidiären Schutzes, Zumutbarkeit einer internen

    Ferner muss er substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch mit Aussicht auf Erfolg vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2018 - 3 B 25.17 - AUR 2018, 142 - juris Rn. 24; B.v. 2.4.1985 - 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 12.9.2023 - 23 ZB 23.30669 - juris Rn. 32; vgl. auch BVerfG, B.v. 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23 - juris Rn. 11).
  • VG Köln, 19.10.2023 - 8 K 8627/18
    vgl. generalisierend auch VG Cottbus, Urteil vom 25. April 2023 - 5 K 320/21.A -, juris, Rn. 45, m. w. N. Vgl. ferner Bay. VGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 23 ZB 23.30669 -, juris, Rn. 16 ff.
  • VG Magdeburg, 10.01.2024 - 4 A 232/22

    Kein Abschiebungsverbot für irakische Kurden wegen "interner Fluchtalternative"

    Weitere Ermittlungen waren durch das Gericht bei dieser Sachlage nicht anzustellen (zu den fachgerichtlichen Sachaufklärungspflichten im asylrechtlichen Klageverfahren bei drohender Gefährdung von Leib und Leben im Fall einer Abschiebung des Rechtsuchenden siehe BVerfG, Beschluss vom 24.07.2019 - 2 BvR 686/19 -, juris; im Übrigen auch BayVGH, Beschluss vom 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669 -, juris Rn. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2023 - 3 LA 210/19

    Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren

    Hierzu gehören insbesondere das Alter, die Erwerbsfähigkeit, die Ausbildung und beruflichen Kenntnisse, die finanziellen Verhältnisse, Versorgungs- und Unterhaltspflichten sowie familiäre Verbindungen und sonstige Netzwerke (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669 -, juris Rn. 13 m. w. N.), aber auch die psychologische Situation des Ausländers (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.11.2023 - 19 A 987/23.A -, juris Rn. 15).
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